Die Geschichte des Familienvereins


Aus einem Vortrag zur Geschichte des Familienvereins, gehalten von Leopold vdR auf dem Familientag in Wald 1978

Der Auftrag einen Bericht über unseren Familienverein zu geben, läßt sich erfüllen, da die dazu erforderlichen Unterlagen und Akten erhalten geblieben sind. Sie befanden sich während des Krieges in Rittershain und entgingen somit der Vernichtung des Kraschnitzer Archivs.

Im April 1874 traten in Kraschnitz die Glieder der grfl. v. d. Recke v. Volmerstein'schen Familie zusammen, um über die Gründung einer Familien-Stiftung zu beraten. Man einigte sich über ein Familien-Statut, das die Gründung der Stiftung vorsieht, um den Zusammenhang der Familie zu stärken. Weitere Paragraphen dieses Statuts sehen die Verwendung der Stipendien vor, wie Förderung der Wohlfahrt der Familie, Erziehung der Kinder in ritterlicher Tugend, in Gottesfurcht, Mut, Wahrhaftigkeit, Bildung und gemeinnütziges Verhalten, Erhaltung des Grundbesitzes, Gründung einer Familien-Kasse und Bildung eines Familien-Rates.

Diese Stiftung ist aber niemals verwirklicht worden, denn ein Jahr später, im Oktober 1875 trafen sich dann wieder in Kraschnitz alle Nachkommen des Freiherrn Wilhelm-Christian v. d. Recke

1. die von dessem zweiten Sohn Eberhard abstammenden Freiherrn v. d. Recke - Stockhausen
2. die von dessem dritten Sohn Friedrich Leopold abstammenden Freiherrn v. d. Recke - Mansfeld
3. die von dessem vierten Sohn Philipp abstammenden Grafen v. d. Recke v. Volmerstein

und beschließen die Gründung eines Familien-Vereins und entwerfen die dazu gehörenden Statuten. Die Grundsätze, die bei dem zuerst geplanten Familien-Verein festgelegt wurden, sind auch in diesem Statut enthalten.

Kraschnitz, 1876
Hier erfolgt Beratung und Annahme der Statuten für einen Familien-Verein. In diesem Statut ist auch die Zulassung anderer Zweige der Familie, wie der kurländischen und dänischen Vettern bereits vorgesehen. Der Statut ähnelt sehr dem heutigen. Die drei Hauptlinien werden durch ihre Senioren im Familienrat vertreten, zu dem noch Schatzmeister und Schriftführer gehören. Alle zwei Jahre finden Familientage statt, auf denen die großjährigen Mitglieder stimmberechtigt sind, sofern sie ihren Verpflichtungen zur Familienkasse genügt haben. Wer fern bleibt zahlt 10,- RM zur Kasse. Mitgliedsbeiträge werden erhoben.

An allen nun folgenden Familientagen werden immer zur Tagesordnung eingesetzt:
Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
Gedenken der Verstorbenen
Aufnahme neuer Mitglieder
Verlesen der Familien-Berichte
Nichtvorlage der Familien-Berichte wird mit 10,- RM bestraft.

Kraschnitz, 1878
Hier erfolgt die Besprechung über die Abfassung einer Familiengeschichte. Es wird beschlossen, daß die Mitglieder auch Erlebnisberichte einreichen sollen.

Berlin, November 1880
Beschluß über Einrichtung eines Archivs, zu dem alle Mitglieder Urkunden über Geburten, Heiraten und Todesfälle einreichen sollen.

Berlin, Juni 1881
Der Archivar, Vetter Constantin - Kraschnitz, berichtet über vorhandene und fehlende Urkunden. Das wiederholt sich noch einigemal bei den folgenden Familientagen, wird aber dann aufgegeben, da Urkunden doch nicht in wünschenswerter Vollständigkeit eingereicht werden.

Berlin, Mai 1882
Es wird über eine Beteiligung am Ausbau des Germanischen Museums in Nürnberg beraten.
Dieselbe erfolgt und man kann heute noch im sogenannten Recke-Türmchen das Wappen der Familie sehen.

Berlin, Juni 1885
Erstmalig werden Damen zu einem Familientag zugelassen und es wird sehr gewünscht, daß sie am Diner teilnehmen.

Mansfeld, Juni 1887
Die Linie der Freiherren v. d. Recke - Üntrop stellt einen Antrag um Aufnahme in den Familien-Verein. Demselben wird stattgegeben gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes von 373,- RM (Höhe der Anteilsquote jedes Mitgliedes am Gesamtvermögen).

Berlin, Februar 1894
Der Schatzmeister, Vetter Constantin - Kraschnitz, teilt mit, daß das Vereinsvermögen bereits 14.000,- RM erreicht hat.

Kraschnitz, Juni 1896
Man überlegt, ob man zugunsten der Mitglieder eine Versicherung bei der Karlsruher Lebensversicherung abschließen soll, sieht aber davon ab.

Obernfelde, Juni 1897
Das Heroldsamt wird verständigt, daß sich die Freiherren v. d. Recke für Annahme der Schreibweise v. d. Recke entschlossen haben. Die nicht erschienenen Vettern Ernst und Hilmar aus Rittershain sind dagegen und bleiben bei der Schreibweise Reck. Das Stockhausener Familienarchiv und das Archiv des Hauses Recke sind beim Prov. Archiv in Münster deponiert werden

Parchau, August 1901
Über bemerkenswerte Erlebnisse sollen von den Mitgliedern Berichte eingereicht werden. Lübbecke wird als Sitz des Familienvereins angesehen und beim dortigen Amtsgericht soll ein Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister gestellt werden.

Merseburg, 1904
Die neugefaßten Statuten werden mit kleinen Änderungen angenommen, in einem notariellen Protokoll verlautbart und dem Amtsgericht Lübbecke zwecks Eintragung eingereicht.

Änderung gegenüber dem Statut von 1876
1. Es sind für sich und ihre Nachkommen beigetreten:
Freiherr v. d. Recke - Üntrop
Freiherr v. d. Recke v. d. Horst
2. Der Verein hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Lübbecke und soll dort in das Vereinsregister eingetragen werden.
3. Dem Familienrat gehören 5 Personen an:
Von den drei Hauptlinien der jeweilige Senior, Schriftführer und Schatzmeister mit vollem Stimmrecht (sechs Jahre)
4. Festlegung, was dem Familientag vorbehalten bleibt:
Wahlen zum Familienrat
Entgegennahme der Berichte
Aufnahme neuer Mitglieder
Entlastungen
Abänderung oder Auslegung der Satzungen
5. Außer dem jährlichen Beitrag soll jedes Mitglied bei einer Erbschaft von mindestens 50.000,- RM einen Sonderbeitrag von mindestens 400,- RM zur Familienkasse zahlen.
6. Detaillierte Bestimmungen, wie bei einem Vermögen der Familienkasse von 100.000,- RM Einnahmen und Beiträge verwendet werden sollen. Hierbei ist hauptsächlich an die Erziehung der Kinder, Ausbildung der Söhne und Töchter und Beihilfen bei Kuren gedacht.

Kraschnitz, Juli 1905
Amtsgericht Lübbecke erhebt Einspruch gegen die §§ 9 und 10. Ein notarielles Protokoll über die neugefaßten Paragraphen wird aufgenommen. Mit Beschluß vom 19.8.1905 ist die Anmeldung zum Vereinsregister zugelassen worden. Diese Satzungen sind bis zum 27.9.1959 gültig geblieben, dem Tag, an dem unsere jetzigen Satzungen in Miltenberg vom Familienrat beschlossen und am 6.11.1962 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübbecke eingetragen wurden.
Graf Constantin gibt bekannt, daß er eine Gräfliche Haus- und Appanage-Stiftung gegründet hat. Diese Stiftung steht bei einem Aussterben der grfl. Linie auch den freiherrlichen Linien offen. Diese reich dotierte Stiftung mit einem Haus und Giesche-Anteilen hat bis zum Erlöschen der Giesche-Gesellschaf 1973 bestanden. Leider enthielten die Statuten keine Auflösungsmöglichkeit.

Münster, Oktober 1907
Es wird erörtert, ob der Familienverein einkommensteuerpflichtig ist. Diese Frage wird verneint.

Berlin, Juli 1909
Vetter Wilhelm aus dem Hause Neuenburg nimmt als Gast am Familientag teil. Für die weiteren Vorarbeiten zur Fortsetzung der Familiengeschichte wird eine Liste herumgereicht, auf der 5.900,- RM dafür gezeichnet werden.
Im Jahre 1910 übernimmt Archivrat Dr. Krumbholz - Münster - die Arbeiten zur Aufstellung eines Urkundenbuches für die Reck'sche Familie, vorerst bis zum Jahre 1429.
Die Kurländischen Zwillingsbrüder Otto und Hilmar Barone v. d. Recke (Söhne des Mitherausgebers der Familiengeschichte Baron Otto v. d. Recke aus dem Hause Jamaiken) stellen den Antrag auf Annahme in den Familienverein.

Berlin, Mai 1912
Otto und Hilmar aus der kurländischen Linie werden aufgenommen. Die Beziehung zwischen den beiden Recke'schen Familienvereinen sollen enger geknüpft werden durch
Teilnahme an den Familientagen der anderen
Austausch der Satzungen
Einladung zu Tagungen
Der Kurländische Familienverein spendet zur Fortführung der Familiengeschichte einen Beitrag von 2.000,- RM

1913 stirbt der große Förderer des Familienvereins, Vetter Constantin - Kraschnitz-, und hinterläßt dem Familienverein testamentarisch 10.000,- RM.

Kraschnitz, Juli 1914
23 Mitglieder nahmen daran teil. Das Vermögen des Familienvereins überschreitet 70.000,- RM. Archivrat Dr. Krumbholz erhält den Auftrag zur Drucklegung des Urkundenbuches.
Der Familienrat nimmt Kenntnis von den Verhandlungen, mit denen der Allodialbesitz Obernfelde in das Fideikommiß Obernfelde einverleibt wird.

Im August 1914 beginnt der 1. Weltkrieg, während dessen Verlauf keine Familientage stattfinden.

Der für 1921 in Kraschnitz geplante Familientag mußte der Polengefahr halber abgesagt werden. Sechs Kurländische Vettern waren dazu eingeladen worden, die als Flüchtlinge in Deutschland lebten.

In den nächsten Jahren finden nur Sitzungen des Familienrates statt. Es liegt ein Antrag der kurländischen Reckes vor (25 Mitglieder), sich dem deutschen Familienverein anschließen zu können. Verhandlungen ziehen sich hin. Vorwurfsvolles Schreiben des Vetters Fred, dem Obmann des kurländischen Vereins.

Kassel-Wilhelmshöhe, 1928
17 Vettern sind anwesend, 10 Neuaufnahmen erfolgen.
Einem Zusammenschluß mit dem kurländischen Verein wird zugestimmt, bei getrennter Finanzverwaltung. Die gegenseitigen Satzungen sollen in Übereinstimmung gebracht werden. Im selben Jahr faßt auch der Familientag der kurländischen Vettern einen gleichen Beschluß.

Eisenach, 1930
Dem kurländischen Verband wird der Vorschlag zu einem Gesamtverband gemacht.

Wald, 1931
Der Familientag stimmt dem Gesamtverband zu, und wählt Vetter Jochen - Mansfeld zum Vertreter im Gesamtfamilienverband. Die kurländischen Vettern stimmen auf ihrem 58. Familientag in Berlin dem Zusammenschluß zu. Gemeinsam vollzogene Urkunden werden ausgetauscht.

Mansfeld, 1934
Es wird über den Schriftwechsel mit dem westfälischen Adelsarchiv wegen Führung des Freiherrn-Titels berichtet

Üntrop, 1937
Es wird ein Beschluß über Neufassungen der Familien-Satzungen angenommen.

Der für 1939 in Kraschnitz eingeladene Familientag mußte der drohenden Kriegsgefahr halber abgesagt werden. Dann begann der 2. Weltkrieg und 16 Jahre lang konnte kein Familientag abgehalten werden. Erst 1955 fand wieder ein solcher statt in

Rittershain, 1955
An demselben nahmen 32 Vettern und Cousinen teil. Ich habe diesen Familientag eröffnet und mußte den Heimgang von 21 Mitgliedern bekanntgeben.
Der dem kurländischen Familienverein angehörende Vetter Gert - München, teilte mit, daß der kurländische Verband nicht mehr besteht, alle Vettern aber gerne unter den gleichen Voraussetzungen Mitglieder des deutschen Familienvereins werden möchten, wie jeder Recke aus einer reichsdeutschen Linie. Familienrat berät über Neufassung der Satzungen, die auf dem nächsten Familientag vorgelegt werden sollen.

Volmarstein, September 1957
Der Satzungsentwurf wird durchberaten und soll beim nächsten Familientag zur Beschlußfassung erhoben werden.
Vetter Gert - München gibt einen Überblick über den ehem. Kurländischen Familienverein. Es erfolgt die Aufnahme von 4 Vettern und einer Cousine der kurländischen Linie.

Miltenberg, September 1959
Abschließende Beratung und Annahme der neugefaßten Satzungen, Unterschiede zu den Satzungen von 1905:
1. Es sind für sich und ihre Nachkommen beigetreten: Freiherr Christopher v. d. Recke auf Neuenburg, damit ist der Einzug der kurländischen Recke's in den Familienverein vollzogen.
2. Die Familien sind ihrer Tradition nach evangelisch. Auch katholische Namensträger können Mitglieder werden.
3. Auf Antrag kann jede volljährige, Name und Wappen des Geschlechts berechtigtermaßen führende Person beiderlei Geschlechts Mitglied werden. Damit ist der Einzug weiblicher Mitglieder in den Familienverein vollzogen.
4. Ein Paragraph befaßt sich in ausführliche Weise mit den Pflichten der Mitglieder.
5. Ein weiterer Paragraph befaßt sich mit dem Familientag, seiner Einberufung, Stimmrecht, Beschlußfassung, Aufgaben und Vorsitz.
6. Der Familienrat, der bisher aus 5 Mitgliedern bestand, wird auf 7 erweitert, nämlich den ältesten männlichen Mitgliedern der Linie Stockhausen, gfrl. Linie, Üntroper und Kurländer Linie, einem Obmann, Schriftführer und Schatzmeister.
Die Einführung des Obmanns ist neu.
Zusammenfassend kann man sagen, daß in den jetzt gültigen Statuten alle Befugnisse, Pflichten und Rechte der Mitglieder, des Familienrates und des Familientages viel ausführlicher und detaillierter aufgeführt sind, als in dem Statut von 1905

Göttingen, 1962
Vetter Otto - Üntrop verlangt, daß Vettern, die keine Familienberichte erstatten, mit 50,- DM zur Familienkasse herangezogen werden. Diese Berichte sind zur Fortführung der Familien-Geschichte dringend erforderlich.
Ausgeheiratete Cousinen dürfen in Zukunft zu den gesellschaftlichen Veranstaltungen auch ihre Ehemänner mitbringen.

Hannover, September 1968
Es beginnen die Arbeiten für die Fortführung der Familiengeschichte, der sich für die
frhrl. Linie Kurland Vetter Gert u. Vetter Thiess
frhrl. Linie Stockhausen Vetter Gotthard
frhrl. Linie Üntrop Vetter Johann-Matthias
grfl. Linie Vetter Leopold
annehmen.

Wald, September 1970
Zum neuen Schriftführer wird Vetter Kai gewählt.
Es fanden Ausflüge statt zur Gerlos-Platte und Wildkogel.
Cousine Erna - Göttingen - hielt eine Rede erstmalig auf die Recke'schen Herren.
Nach diesem schönen Familientag blieben noch einige Mitglieder weiter in Wald.

Obernfelde, Oktober 1974
Starken Beifall fand Vetter Gotthards Arbeit an der Fortsetzung der Familiengeschichte. 150 Exemplare sollen gedruckt werden. Ein Beitrag der kurländischen Linie fehlt noch.

Pappenheim, Mai 1976
50 ordentliche und außerordentliche Mitglieder anwesend.
Vetter Leopold hält einen Vortrag über die Kraschnitzer Anstalten. Vetter Adelbert wird zum Obmann und Vetter Kurt zum Ehrenvorsitzenden gewählt.
Dank an Vetter Gotthard für seine Arbeiten an der Fortschreibung der Familiengeschichte.

Unser Familienverein, der dieses Jahr 102 Jahre alt wird, feiert jetzt in Wald seinen 37. Familientag seit Bestehen.
Dreimal sind seine Statuten aufgesetzt, erweitert und zeitgemäß verbessert worden, und wenn wir jetzt einen Blick auf diese 100 Jahre zurückwerfen, können wir mit Dank sagen, daß der Verein die in ihn gesetzten Hoffnungen erfüllt hat. Pflege der Zusammengehörigkeit der stammverwandten Familien, Sorge für christliche und eines Edelmanns würdige Haltung, Fürsorge für Hilfsbedürftige Mitglieder.
Es wird an uns liegen, ihn unseren Nachkommen traditionsgemäß zu erhalten.